Verkaufs- und Lieferbedingungen der Auringer GmbH
Soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden, gelten für die Abwicklung
von Aufträgen ausschließlich nachstehende Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder
Verkaufsbedingungen des Käufers sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch uns gültig.
- Für den Lieferumfang gilt ausschließlich unsere Auftragsbestätigung. Spätere Zusätze,
Änderungen und Nebenabsprachen erlangen nur durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Mehr- oder Minderlieferungen mit einer Abweichung von ± 10% von den bestätigten Mengen gilt als vertragsgemäß. - Wir sind bestrebt, angegebene Lieferzeiten einzuhalten; eine Verpflichtung hierzu wird jedoch nur durch ausdrückliche schriftliche Lieferzeitgarantie übernommen. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Bei Lieferverzögerungen gewährt der Besteller dem Lieferanten eine Nachfrist von 14 Tagen.
- Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
- Gelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, vom Besteller abzunehmen. Teillieferungen sind zulässig. Fehlmengen und Transportschäden können nur berücksichtigt werden, wenn sie im Frachtbrief vermerkt sind und der Frachtbrief vom Fahrer unterzeichnet ist. Der Besteller hat uns hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
- Sämtliche Reklamationen betreffen das Herstellerwerk. Eine Haftung für Materialfehler kann nur anerkannt werden, wenn die Rohre noch nicht ver- oder bearbeitet sind und sich noch im Originalzustand befinden. Im Falle berechtigter Mängelrügen werden wir nach Wahl des Herstellers kostenlos Ersatz liefern oder den Warenwert vergüten. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie Folgeschäden, werden ausgeschlossen.
- Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Die Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zulässig.
- Werden vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, berechnen wir Verzugszinsen von mindestens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und die gesamte Forderung wird sofort fällig. Ausstehende Teillieferungen werden in diesem Falle nur noch gegen Vorauskasse ausgeführt.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwabach.